Elektroprüfung für Klausel SK3602 / SK AFB 2010 nach Richtlinie VdS 2871 (VdS Prüfung)

Auszug der Klausel SK3602 aus  einem Versicherungsvertrag

Warum benötigt man Prüfungen elektrischer Anlagen nach VdS2871 durch einen VdS anerkannten Elektrosachverständigen? (VdS-Prüfung bzw. Klausel Prüfung)

Brände, die aufgrund mangelhafter elektrischer Anlagen verursacht werden, stellen ein potenziell hohes Risiko, sowohl für die Sachversicherer, als auch für die Betreiber dar. Laut Daten der Versicherer sind ca. 30% der Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Darum wird in den meisten neuen Versicherungsverträgen bestehender oder in Planung befindlicher elektrischer Anlagen die sogenannte Feuerklausel SK AFB 3602 vertraglich vereinbart, denn das Brandrisiko lässt sich durch regelmäßige fachkundige Prüfung und Instandhaltung auf ein Minimum reduzieren.

Lesen Sie also aufmerksam das Kleingedruckte in ihrer Feuerversicherungspolice. In fast allen Verträgen findet sich die sogenannte Feuerversicherungsklausel SK 3602!

 SK 3602 / SK AFB 2010 besagt:

  1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle 12 Monate auf seine Kosten durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muss eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zugrunde liegen, abgestellt werden müssen.
     
  2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden und die Mängel fristgemäß zu beseitigen sowie dies dem Versicherer anzuzeigen.
     
  3. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 oder Nr. 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AFB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.

Die Feuerversicherungsklausel bedeutet für Sie:

Sie sind verpflichtet mindestens 1x im Jahr Ihre elektrische Anlage von einem vom Verband der Schadens-Versicherer (VDS) anerkannten Elektrosachverständigen überprüfen zu lassen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet bzw. die Feuerversicherung kann Ihren Versicherungsvertrag kündigen.

Bitte beachten Sie, das die Elektroprüfung nach VdS 2871 (Klausel Prüfung, VdS-Prüfung) eine DGUV V3 - Prüfung nicht ersetzt, sondern gewissermaßen voraussetzt. 

 

Schnell und kostengünstig

Wir führen diese Prüfung schnell und kostengünstig für Sie durch. Ein Vergleich zu den großen Prüforganisationen lohnt sich sicherlich für Sie. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.

Durch den Einsatz von Elektro-Thermografie und die Beurteilung Ihrer Anlage im Zuge Ihrer VdS-Prüfung zu Klausel SK3602 erhalten Sie auch wichtige Entscheidungshilfen, um notwendige Instandhaltungs-, Wartungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu planen oder durchzuführen. 

Achtung-VersSchutz
blockHeaderEditIcon

Jens Behn Hannover - Elektrosachverständiger VdS - Klauselprüfung SK3602

Achtung SK 3602

Riskieren Sie nicht Ihren Versicherungsschutz

SK3601-aktuell
blockHeaderEditIcon

SK AFB 2010
SK 3602 Elektrische Anlagen

Aktuelle Version des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft)

1. Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle __ Monate auf seine Kosten durch einen von [F1] anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muss eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zu Grunde liegen, abgestellt werden müssen.

2. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden und die Mängel fristgemäß zu beseitigen sowie dies dem Versicherer anzuzeigen.

3. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 oder Nr. 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AFB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Führt die Verletzung dieser Obliegenheiten auch zu einer Gefahrerhöhung, so gilt zusätzlich Abschnitt B § 9 AFB 2010.

SK3602-Thermorgrafie
blockHeaderEditIcon
 Elektrothermografie

Thermografie bei Elektroprüfungen

Die Prüfung mittels Wärmebildkamera  kann Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen sein.

Als VdS anerkannte Elektrosachverständige setzen wir bei der Prüfung elektrischer Anlagen nach SK 3602 für die Feuerversicherung Elektrothermografie unterstützend ein. Wärmebild-Gutachten identifizieren hier sehr frühzeitig und detailliert Risikopotentiale für die Anlage aufgrund von progressiver Erhitzung.

VDS-Link
blockHeaderEditIcon

Jens Behn Hannover - VdS zertifizierter Sachverständiger für die Prüfung elektrischer Anlagen

VdS anerkannter Sachverständiger
VdS-Anerkennungs-Nr.: ES 21509 

Die Kompetenz in der Planung und Beurteilung elektrischer Anlagen haben wir als VdS anerkannte Sachverständige durch eine Prüfung bei VdS Schadenverhütung nachgewiesen. Als unabhängiger Sachverständiger können wir Ihre elektrische Anlage ohne Einflußnahme der Versicherung neutral prüfen. Eine permanente Fortbildung versetzt uns in die Lage bei der Prüfung den Sachschutz im Sinne der Feuerversicherungen einzubeziehen und den Versicherungsnehmer im Sinne eines fachgerechten Brandschutzes kompetent zu beraten.

Unverbindliches Angebot
blockHeaderEditIcon

 Angebot

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen und profitieren Sie von unseren günstigen Preisen

Kontaktformular

Bottom1
blockHeaderEditIcon

Kontakt

BEHN Hannover Ingenieurtechnik GmbH
Beraten   Planen   Sicherheit

Am Ahlemer Turm 3b
30453 Hannover
info@behn-hannover.de
www.behn-hannover.de

Bottom2
blockHeaderEditIcon

Ortstermin

Zur Erstellung eines Angebots vereinbaren sie bitte einen Ortstermin. 

Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer +49 (0)511 79 025 961

oder über das  Kontaktformular

LEISTUNGEN
blockHeaderEditIcon

Leistungen

  • VDS 2871 ELEKTRO-PRÜFUNGEN SK3602
  • VDS 2858 ELEKTROTHERMOGRAFIE
  • VDE 0100-600-0105-100 ANLAGENPRÜFUNG
  • VDE 0701-0702 GERÄTEPRÜFUNG
  • VDE 0113-1 MASCHINENPRÜFUNG
  • VDE 0544-4 SCHWEISSGERÄT
  • ELEKTROGUTACHTEN
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*