DGUV Vorschrift 3 Prüfungen
Das Kürzel DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Als Spitzenverband von Unfallkassen und Berufsgenossenschaften versichert er ca. 70 Millionen Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) regelt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen in Betrieben. Um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, schreibt diese Vorschrift vor, das elektrische Geräte und Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und in regelmäßigen Intervallen von geschultem Fachpersonal zu prüfen sind.
Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?
Feststehende Anlagen oder Betriebsmittel, die sehr massiv sind und in der Regel nicht transportiert werden bezeichnet man als ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Beispiele für im Rahmen der DGUV V3 Vorschrift zu prüfende ortsfesten elektrischen Alagen sind z. B. Klimaanlagen, Kühlschränke, Elektro-Herde, Wasserspender oder Durchlauferhitzer, Steckdosen, Leuchten, Leitungen, usw.
Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?
Alle elektrischen Anlagen oder Betriebsmittel, die beweglich sind und mittels Stecker an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, bezeichnet man als Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Darunter fallen handgeführte elektrische Werkzeuge, wie z. B. Bohrmaschinen oder Staubsauger, Verlängerungsleitungen und Leitungsroller, Notebooks, mobile Beamer, Stehlampen, Geräteanschlussleitungen oder Haushaltsgeräte.
Warum DGUV V3 Prüfungen erforderlich?
Grundsätzlich erlassen die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Unfallverhütungsvorschriften (BGV) mit Gesetzescharakter, um die Mitarbeiter eines Unternehmens vor Personenschäden und Brandunfällen zu schützen. 2014 schlossen sich Berufsgenossenschaften und öffentliche Unfallversicherungen zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Aus BGV wurde DGUV. In diesem Zusammenhang wurden auch die Regelwerke zusammengefaßt. Die alte BGV A3 entspricht der heutigen DGVU V3.
Prüffristen für DGUV V3 Elektroprüfungen
Für die Prüffristen von ortsfesten und ortsveränderlichen elektrischen Anlagen gibt es keine festen Zyklen. Der Gesetzgeber schreibt jedoch vor, das die Prüfzyklen elektrischer Anlagen und Geräte auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat dazu als Empfehlung die TRBS 1201 (technische Richtlinie für Betriebssicherheit) herausgegeben.
Einer DGUV V3 Prüfung geht also eine eine Gefährdungsbeurteilung voraus, die den Prüfzyklus bestimmt.
Während der Betriebsmittelprüfung übernehmen wir gerne die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung Ihrer Betriebsmittel.
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