Elektroprüfung für Klausel SK3602 / SK AFB 2010 nach Richtlinie VdS 2871 (VdS Prüfung)
Warum benötigt man Prüfungen elektrischer Anlagen nach VdS2871 durch einen VdS anerkannten Elektrosachverständigen? (VdS-Prüfung bzw. Klausel Prüfung)
Brände, die aufgrund mangelhafter elektrischer Anlagen verursacht werden, stellen ein potenziell hohes Risiko, sowohl für die Sachversicherer, als auch für die Betreiber dar. Laut Daten der Versicherer sind ca. 30% der Brände auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Darum wird in den meisten neuen Versicherungsverträgen bestehender oder in Planung befindlicher elektrischer Anlagen die sogenannte Feuerklausel SK AFB 3602 vertraglich vereinbart, denn das Brandrisiko lässt sich durch regelmäßige fachkundige Prüfung und Instandhaltung auf ein Minimum reduzieren.
Lesen Sie also aufmerksam das Kleingedruckte in ihrer Feuerversicherungspolice. In fast allen Verträgen findet sich die sogenannte Feuerversicherungsklausel SK 3602!
SK 3602 / SK AFB 2010 besagt:
- Der Versicherungsnehmer hat die elektrischen Anlagen alle 12 Monate auf seine Kosten durch einen von der VdS Schadenverhütung GmbH oder einer gleichermaßen qualifizierten Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen prüfen und sich ein Zeugnis darüber ausstellen zu lassen. In dem Zeugnis muss eine Frist gesetzt sein, innerhalb derer Mängel beseitigt und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik, insbesondere von den einschlägigen VDE-Bestimmungen, sowie Abweichungen von den Sicherheitsvorschriften, die dem Vertrag zugrunde liegen, abgestellt werden müssen.
- Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das Zeugnis unverzüglich zu übersenden und die Mängel fristgemäß zu beseitigen sowie dies dem Versicherer anzuzeigen.
- Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Nr. 1 oder Nr. 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B § 8 AFB 2010 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Die Feuerversicherungsklausel bedeutet für Sie:
Sie sind verpflichtet mindestens 1x im Jahr Ihre elektrische Anlage von einem vom Verband der Schadens-Versicherer (VDS) anerkannten Elektrosachverständigen überprüfen zu lassen. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, ist Ihr Versicherungsschutz gefährdet bzw. die Feuerversicherung kann Ihren Versicherungsvertrag kündigen.
Bitte beachten Sie, das die Elektroprüfung nach VdS 2871 (Klausel Prüfung, VdS-Prüfung) eine DGUV V3 - Prüfung nicht ersetzt, sondern gewissermaßen voraussetzt.
Schnell und kostengünstig
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Durch den Einsatz von Elektro-Thermografie und die Beurteilung Ihrer Anlage im Zuge Ihrer VdS-Prüfung zu Klausel SK3602 erhalten Sie auch wichtige Entscheidungshilfen, um notwendige Instandhaltungs-, Wartungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu planen oder durchzuführen.